Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung bei Ihrer Frauenärztin.
Diese beinhaltet eine Anamnese, einen Abstrich vom Gebärmutterhals - auch PAP-Abstrich genannt - und eine Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke. Bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr wird zusätzlich eine Untersuchung auf Chlamydien (sexuell übertragbarer Keim) aus dem Morgenurin angeboten.
Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr erfolgt zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust und der lokalen Lymphknotenstationen.
Zusätzlich zu den oben genannten Untersuchungen werden ab dem vollendeten 50. Lebensjahr eine Tastuntersuchung des Enddarmes sowie ein Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (Hämoccult) durchgeführt.
Seit einigen Jahren steht für alle Frauen im Alter zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre die Röntgenuntersuchung der Brust - das Mammographie-Screening - als Kassenleistung zur Verfügung. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf Einladung durch die entsprechenden radiologischen Praxen.
Alle Patientinnen können ab dem vollendeten 55. Lebensjahr alle 10 Jahre eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.